Schenkung statt Vererben - Nießbrauchrechner nutzen und Steuergeld bei früher Schenkung sparen - so geht's
Wer Vermögen zu Lebzeiten weitergibt, muss mit einer Schenkungssteuer rechnen - steuerlich wird dieser Vorgang dem Erbfall gleichgestellt (§ 7 Abs. 1 ErbStG). Die Steuerpflicht trifft dabei ...
