Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Quantfinity“. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website quantfinity.ai ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nach den Angaben im Impressum stammt das Angebot von der ImmVolution GmbH mit Sitz in Regensburg. Über das Vermögen der ImmVolution GmbH ist durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Die Finanzaufsicht BaFin wendet die gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) zum Austausch von Informationen zur Bewertung von Eignung und Zuverlässigkeit (Fit & Proper) an. Ziel der Leitlinien ist es, die Aufsichtspraktiken im Europäischen Finanzaufsichtssystem effizienter und wirksamer zu gestalten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website schmitzonlineservices.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Online-Kredite verschiedener Art anbieten. Das angeblich in Ortenberg ansässige Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website universumkredit.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Online-Kredite verschiedener Art anbieten. Das angeblich in Leipzig ansässige Unternehmen, das sich auch als UNIVERSUMKREDIT-FINANCIA, UNIVERSUM KREDIT-FINANCIA und UNIVERSUM-KREDIT-FINANCIA bezeichnet, unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website asdaalraha.com. Es ist eine der ständig wechselnden sogenannten landing-pages, die Nutzerinnen und Nutzer zu der automatisierten Trading-Software Immediate Edge leiten. Die unbekannten Betreiber bieten den Zugang aktuell über die Website asdaalraha.com an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website incoretrade.online (zuvor incore-fund.fund, incore-fund.com, incore-private.com). Nach ihren Erkenntnissen bietet die vermeintliche Handelsplattform InCoreTrade mit angeblichem Sitz in Frankfurt ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Es wird zudem vermutet, dass ein Identitätsdiebstahl zum Nachteil der Incore Bank AG vorliegt, welche nach derzeitigen Erkenntnissen in keiner Verbindung mit der Website incoretrade.online steht.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website lendix-finanx.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Online-Kredite verschiedener Art anbieten. Das angeblich in Frankfurt ansässige Unternehmen LENDIX FINANX unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website yiy.matrosik1.click. Die unbekannten Betreiber leiten Nutzerinnen und Nutzer zu ihrem Angebot Open AI, einer Trading-Software, aktuell über die Website yiy.matrosik1.click. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einen verkürzten Abwicklungszyklus für EU-Wertpapiertransaktionen beschlossen. Die BaFin begrüßt die geplante Umstellung auf T+1. Marktteilnehmer können sich bis zum 31. August 2025 an der öffentlichen Konsultation beteiligen.
Die BaFin hat am 12. Februar 2025 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25c Abs. 3 in Verbindung mit § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) überarbeitet. Das Rundschreiben rückt nun zentrale Aspekte der Geschäftsorganisation stärker in den Fokus und wurde übersichtlicher gestaltet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) aktualisiert.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website summerhill.co. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion