Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Financial Star Inc. und vor der App FS Glows. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über verschiedene WhatsApp-Gruppen Aktienempfehlungen und sog. Daytrading über „institutionelle Konten“, die angeblich eröffnet werden, in der App FS Glows an. Die Angebote stammen nicht von der Waystone Investment Management (IE) Limited, German Branch, welche weder in einer Verbindung zur angeblichen Financial Star Inc. bzw. FS Glows noch zu den Websites waystonevote.net, waystonevote.online oder waystone.digital steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Betreiber der Websites greymaxltd.net, grey-max.com und grey-max.net. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Sie geben sich als britisches Unternehmen aus. Es handelt sich jedoch um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website evex-ultra.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von NordexPro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website nordexpro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die ICICI Bank UK PLC, Germany Branch muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) teilweise nicht erfüllte.
Die Finanzaufsicht BaFin hat von Mai 2024 bis Februar 2025 eine fünfstufige Marktuntersuchung zu Zins- und Express-Zertifikaten durchgeführt. Ergebnis: Es wurden keine systematischen und gravierenden Mängel bei der Herstellung und dem Vertrieb dieser Anlage-Zertifikate festgestellt. Die Marktuntersuchung der BaFin zeigte, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Wesentlichen eingehalten wurden. In einzelnen Fällen stellte die BaFin aber auch Defizite fest.
Die Marktuntersuchung der BaFin legte auch folgendes Problem offen: Viele Kundinnen und Kunden vertrauen zwar ihren Beraterinnen und Beratern in hohem Maße. Sie sind auch zufrieden mit den Beratungsgesprächen und den empfohlenen Finanzprodukten. Aber manche von ihnen können den Erläuterungen in den Beratungsgesprächen nicht richtig folgen und verstehen die Produkte nicht vollständig.
Die Finanzaufsicht BaFin untersuchte in einer Studie den Markt für Turbo-Zertifikate. Dabei stellte sie fest, dass zwischen 2019 und 2023 rund drei von vier Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern Verluste mit Turbo-Zertifikaten erlitten, im Durchschnitt jeweils 6.358 Euro. Insgesamt summierten sich die Verluste über den Beobachtungszeitraum auf über 3,4 Milliarden Euro.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Euro Funds Pro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website eurofundspro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website deltaglobal.ai. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Registrierung findet über die Website trade.deltaglobal.me statt, welche ebenfalls den unbekannten Betreibern zuzuordnen ist. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die DeltaGlobal gibt sich als amerikanischen Unternehmen aus. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der DoppErfolgPro. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website dopperfolgpro.org Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website wealth-partnersamtegernsee.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen entgegen der Angaben im Impressum nicht von der Wealth Partners Tegernsee GmbH mit Sitz in Rottach-Egern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website basetrade.pro. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat nun die Ergebnisse ihrer Marktuntersuchung zu Zins- und Express-Zertifikaten veröffentlicht. Die BaFin hatte dabei keine systematischen und gravierenden Mängel bei der Herstellung und dem Vertrieb der untersuchten Anlage-Zertifikate festgestellt. Bei einigen Instituten gab es aber Defizite.
Die Finanzaufsicht BaFin plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Turbo-Zertifikaten an in Deutschland ansässige Kleinanlegerinnen und -anleger zu beschränken. Sie wird dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, zu der sie die betroffenen Marktteilnehmer nun anhört. Die Produktintervention basiert auf einer Marktuntersuchung der BaFin. Die Aufsicht hat angesichts der Ergebnisse erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Valurium Ltd. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Konkret bietet die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern unaufgefordert den Kauf vorbörslicher Aktien der Curve Energy Corp. an. Hierfür ist kein Wertpapierprospekt veröffentlicht worden.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der artnet AG fehlerhaft ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ zur Konsultation gestellt. Sie ändert damit insbesondere die Inhaberkontrollverordnung. Zwei Wochen lang können Interessierte ihre Meinung zu den geplanten Erleichterungen äußern, insbesondere die Spitzenverbände der Institute, deren Inhaber und Erwerbsinteressenten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine „Allgemeinverfügung bezüglich der Vergütungsanzeigen von Wertpapierinstituten zum Meldestichtag 31. Dezember 2024“ erlassen. Hintergrund sind grundlegend überarbeitete Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die DN Deutsche Nachhaltigkeit AG in Deutschland Wertpapiere in Form einer Unternehmensanleihe 2024/2029 mit der ISIN DE000A383C76 ohne gültigen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich. Zwar gab es für diese Anleihe einen am 2. Mai 2024 von der zuständigen luxemburgischen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekt, der nach Deutschland notifiziert wurde. Dieser war jedoch gemäß Artikel 12 Absatz 1 VO lediglich bis Ablauf des 2. Mai 2025 gültig.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion