Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) zur Konsultation gestellt.
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die “Guidance on the risk-based approach to virtual assets (VAs) and virtual asset service providers (VASPs)”zur Konsultation gestellt.
Die BaFin warnt vor gefälschten englischsprachigen Rechnungen (Invoice), die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen sollen, einen Betrag auf ein Konto im Ausland, beispielsweise in Estland, zu überweisen. Zahlungsempfänger (Beneficiary) ist eine „Coin-G Corp OU“. Aktuell sind in diesem Zusammenhang die Internationalen Bankkontonummern CY57903000010000001020722001 und LT103220020001650000 bekannt.
Die BaFin warnt vor gefälschten englischsprachigen Rechnungen (Invoice), die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen sollen, einen Betrag auf ein Konto im Ausland, beispielsweise in Estland, zu überweisen. Zahlungsempfänger (Beneficiary) ist eine „Coin-G Corp OU“.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. März 2021 gegenüber der Brevan Howard ltd bzw. der WinnGroups Ltd die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ESRB geht davon aus, dass sich die Wirtschaftslage im Laufe des Jahres 2021 verbessern wird. Gleichzeitig räumte er bei seiner Verwaltungsratssitzung am 25. März ein, dass die kurzfristigen Wirtschaftsaussichten vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie unsicher seien.
Der erste Risikobewertungsbericht der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs) für das Jahr 2021 ist stark von der dritten Welle der COVID-19-Pandemie geprägt. Keine der Branchen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Bankenaufsicht EBA, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA fallen, ist von der bestehenden Unsicherheit ausgenommen.
Die BaFin hat am 25. März 2021 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 80.000 Euro wegen Verstößen gegen §§ 33 Absatz 1 Satz 1, 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Nomura UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite bitcoin-blueprint.org/de/ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 11. März 2021 gegen die ItN Nanovation AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 90.000 Euro festgesetzt.
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass auf aktiencheck.de Werbeaussagen für die Wertpapiere mit der Bezeichnung „PREOS-Token“ sowie für die Aktien der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG getätigt werden, die Verstöße Dritter gegen Artikel 22 Absatz 2 bis 4 der EU-Prospektverordnung darstellen.
Nationale Aufsichtsbehörden sollen Agrarkontrakten und signifikanten Warenterminkontrakten mit einem Open Interest von mindestens 300.000 handelbaren Einheiten Priorität einräumen, wenn sie künftig Positionslimits anwenden. Dazu hat sie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in einer Forbearance-Note vom 19. März aufgefordert. Die BaFin hat sich diesem Hinweis angeschlossen. Open Interest bezeichnet die Summe aller offenen Positionen in einem Termin- oder Optionskontrakt.
Die BaFin hat der Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 5. Februar 2021 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. März 2021 gegenüber der Fin Toward Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Trading App Bitcoin Code, angeboten über die Webseite future-investor.live/de/code/?, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin informiert die Öffentlichkeit gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), dass die Betreiber der Internetadresse silberstein-investments.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat den Entwurf ihres Rundschreibens zur Nutzung der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) für nicht von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigte Unternehmen zur Konsultation gestellt. Unternehmen, die Bestellungen von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen online anzeigen, müssen dann keine zusätzliche papiergebundene Anzeige nach der Anzeigenverordnung (AnzV) mehr einreichen.
Gold und Silber bleiben, Finanzen und Weltordnung sind im Umbruch
Werbung
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.