Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Prime Ltd mit angeblichen Geschäftssitzen in Toronto, Kanada, und Frankfurt am Main. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Websites primeltdinc.global und primeltdinc.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Betreiberin behauptet wahrheitswidrig, über eine Reihe von Erlaubnissen zu verfügen, unter anderem von einer nicht existierenden kanadischen Aufsichtsbehörde.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von FundexCapitals. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website fundex-capital.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von IMCTradingFX. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website imctradingfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von TradeStocks24. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website stockstrade24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen GBE Broker Markets Ltd. mit angeblichem Sitz in Großbritannien auf seiner Website www.gbe-broker.com unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, es handele sich um die bei der BaFin registrierte zypriotische GBE Brokers Ltd. mit einer Zweigniederlassung in Hamburg. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. Juli 2024 Geldbußen in Höhe von insgesamt 830.000 Euro gegen die BNP Paribas S.A festgesetzt. Grund war, dass deren deutsche Niederlassung gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der EU-Kommission verstoßen hatte, welche unter anderem die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen regelt.
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website cryptocmcstocks.pro. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Website wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von den lizenzierten Wertpapierinstituten CMC Markets Germany GmbH und Pepperstone GmbH betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Finanz Market. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website mib40.org Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14. Mai 2024 Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht. Die Leitlinien setzen sich mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen ein Fonds im Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann. Damit gibt es auf diesem Feld zum ersten Mal europaweit einheitliche Vorgaben. Die BaFin wird die ESMA-Leitlinien in ihrer Verwaltungspraxis berücksichtigen. Diese werden die bisherige BaFin-Verwaltungspraxis zu nachhaltigen Investmentvermögen vollständig ablösen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website miners-payouts.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige miners-payouts.com Financial Limited ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie den Handel mit Kryptowerten und Devisen an.
Im Interview erklärt Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management, die Grundzüge der neuen ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen und wie die BaFin künftig damit umgeht.
Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger betrügerische E-Mails im gefälschten BaFin-Design. Darin werden sie aufgefordert, auf einen Link zu klicken, der angeblich zur BaFin-Website führt. Dort könne überprüft werden, ob man von Bankbetrugsfällen betroffen sei. Klicken Sie nicht auf den Link, wenn Sie eine solche Mail erhalten!
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung, Kapitalausstattungs-Verordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung zur Konsultation gestellt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG am 10. Juli 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommt, hat die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 55.000 Euro angedroht.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website investgurus.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie insbesondere die Vermittlung von Tages- und Festgeldanlagen anbieten.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion