Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Asset Solutions bzw. Asset Finance Solutions Ltd. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website assetsolutions.broker ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Das Unternehmen behauptet zudem, dass es von der BaFin beaufsichtigt wird. Dies ist nicht der Fall.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Luxemburg und Köln ansässigen European Asset Consult (E-A-C). Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website eu-a-c.com und per E-Mail-Kaltakquise ohne Erlaubnis unter anderem Anlageberatung und die Vermittlung von Festgeldern bei ausländischen Banken an
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website crypto-kapital.de. Deren Betreiberin tritt als angeblich beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragene Crypto Finanz Management GmbH auf. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf der Website ohne Erlaubnis Geschäfte mit Kryptowerten an. Es wirbt mit einer angeblichen BaFin-Regulierung. Dies ist falsch. Die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen Wegabay UG. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website wega-bay.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Währungen, Indizes, Rohstoffen, CfDs auf Aktien, ETFs und Kryptowerten handeln können.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Oktober 2023 angeordnet, dass die futurum bank AG Mängel in ihren Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beseitigt. Schwere Defizite waren unter anderem bei den internen Sicherungsmaßnahmen, der Erfüllung von Sorgfaltspflichten und beim Verdachtsmeldewesen festgestellt worden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von HadronCapital. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website hadroncapital.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort können Anlegerinnen und Anleger angeblich Aktien, Anleihen, Währungspaare, CFDs, Indizes und Waren handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der im schweizerischen Zürich ansässigen Swiss Solution Partners AG. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website swisssolutionpartners.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss der LS INVEST AG zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 fehlerhaft ist. Die LS INVEST AG firmierte bis zum 15. Februar 2021 unter der Bezeichnung IFA Hotel & Touristik AG.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Credit Europe Bank N.V. Niederlassung Deutschland eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hat festgestellt, dass das Institut über keine ausreichenden internen Arbeitsanweisungen verfügt, um eine gesetzeskonforme Aktualisierung seiner Kundendaten sicherzustellen. Die Folge war, dass die Kundendatenaktualisierung nicht gesetzeskonform erfolgte.
Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die in Dubai ansässige FIRE Group Limited, in Deutschland Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anzubieten. Konkret handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen mit der Bezeichnung FIRE. Die FIRE Group Limited gibt an, dass die Erlöse in den Bau von Hotels investiert werden.
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute eine Allgemeinverfügung gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Abs. 9) veröffentlicht. Damit erkennt die BaFin einen in Norwegen angeordneten Kapitalpuffer für systemische Risiken an. Die Finanzaufsicht wendet den Puffer aber nur bei den deutschen Instituten an, die über ein materielles Exposure in Norwegen verfügen.
(BaFinJournal) Im Berichtswesen der Versicherungsaufsicht tut sich einiges. Für Solvency-II-Unternehmen gelten neue Technische Standards samt neuer Taxonomie. Zudem wird die wiederholte Nicht-Einhaltung statistischer Berichtspflichten künftig durch die Bundesbank sanktioniert. Und auch der laufende Solvency-II-Review dürfte einige Neuerungen für das Berichtswesen mit sich bringen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „CK Managements“ bzw. „CK Consulting“. Nach ihren Erkenntnissen betreibt die Gesellschaft die Website ckmanagements.com und bietet darüber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „CK Managements“ bzw. eine „CK Consulting“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der Finanzaufsicht ist zudem bekannt, dass die Betreiber bereits über die Websites ck-investment.com und ck-management.com agierten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Lagebericht der MARNA Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft ist. Der Lagebericht gehört zum festgestellten Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022.
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website bankkesh.com ohne Erlaubnis insbesondere Bank- und Zahlungsdienstleistungen an. Die Betreiber der Website paybackltd.com bieten in diesem Zusammenhang ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 4. Juli 2023 angeordnet, dass die in Lichtenstein ansässige Arthur’s Food Company Deutschland AG ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss. Das Unternehmen nahm insbesondere auf Grundlage eines „Vertrags über ein Nachrangdarlehen Arthur’s Food Company“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion