Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website geldvision.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 29.04.2025 vor Royals Fund bzw. deren inzwischen inaktiven Website royalsfund.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website royals-fund.io. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website emergenceventuresgp.com. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Emergence Ventures GP GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie die Anlageberatung an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten, die die unbekannten Anbieter aktuell unter der E-Mail-Adresse [at] angebot-foraim.de versenden. Die angeblich in Hamburg ansässigen Anbieter betreiben ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die M. Plus Life Sciences AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG im Austausch gegen die „Übernahme“ von Fonds-Anteilen der Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG öffentlich anbietet. Der erforderliche Prospekt hierfür wurde nicht veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Handel Siwss Cyprus Ltd bzw. der Handel Swiss UK Limited auf der Website handelswiss1.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2025 angeordnet, dass Herr Begit das Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Er hat dafür keine Erlaubnis.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro gegen die SAP SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die SAP SE hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro gegen die SAP SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die SAP SE hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kohler-partner.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis den Abschluss von Fest- und Tagesgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kohler-partner.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei treten die Betreiber der Website unter den Bezeichnungen Kohler-Partner, Kohler Partner, Kohler Partners und MA BV Kohler Partner auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Mulfin Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website trading-area.mulfin-v2.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website profit-bee.org. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung ProfitBee auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der CryptoNovaInt. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website cryptonovaint.net Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website stacks-de.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung Stacks auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website goldingdigital.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen entgegen der Angaben auf der Website nicht von der Golding Capital Partners GmbH mit Sitz in München. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite capitalvn.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 29.04.2025 vor Turbon bzw. deren inzwischen inaktiven Website turbon.co gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website turbonpro.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website castilage.com (zuvor distinction.info). Nach ihren Erkenntnissen bietet die vermeintliche Handelsplattform Castilage Investment Company mit angeblichem Sitz in Frankfurt ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten victorian-fx.pro, vormals victoria-fx.com, und greenhillcai.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten dort Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Beide Websites haben einen nahezu gleichen Aufbau sowie den textlichen und graphischen Inhalt. Sie nutzen zudem denselben Einleitungssatz „Unser Fonds, Ihr Gewinn. Finanzierung vielversprechend Händler Weltweit“
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion