Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU)“ veröffentlicht. Der Entwurf steht zur öffentlichen Konsultation bereit.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website kersten-anlageberatung.de. Die Website ist nahezu identisch mit kersten-anlageberatung.com, vor der die BaFin bereits am 17.01.2025 gewarnt hat. Auch die Website kersten-anlageberatung.de wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von dem lizenzierten Wertpapierinstitut Kersten Anlageberatung GmbH betrieben. Es handelt sich um einen erneuten Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen ZinsFokus, die auch als vorgebliche ZinsFokus GmbH und Zinsen Fokus GmbH & Co.KG auftritt. Über die Webseiten zinsfokus.com bzw. zinsenfokus.de bietet sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website saarland-honorarfinanz.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Honorarfinanz AG (Website: honorarfinanz-saar.de), welche in keiner Verbindung zu der Website saarland-honorarfinanz.de steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Payone GmbH muss erhöhte Eigenmittel vorhalten und die Mängel in der Geldwäscheprävention abarbeiten. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine im Jahr 2022 angeordnete Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Institut die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und an Auslagerungen nicht in allen geprüften Bereichen vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren etwa auch die eingesetzte IT und IT-Prozesse, die anhand der Anforderungen des Rundschreibens Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) beurteilt wurden. Das Institut muss erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten, bis es die organisatorischen Mängel vollständig beseitigt hat.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst hat.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst hat.
Die Finanzaufsicht BaFin hat zusammen mit der BAGSO die vierte Ausgabe ihrer Kompaktinformation Finanzen.Information.Tipps. veröffentlicht. Das Thema diesmal: Vollmachten - Vorsorge für Ihre Finanzen treffen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 17. Dezember 2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) verwarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites zinsify.de und smbcgroup.asia. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Festgelder, anbieten. Die Angebote stammen nicht von der SMBC Bank EU AG, welche in keiner Verbindung zu Zinsify oder den Websites zinsify.de und smbcgroup.asia steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Interactive Assets. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website interactiveassets.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Handel leicht gemacht. Keine Komplikationen, volle Effizienz.“ verwendet. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis und Kryptowerte- und andere Finanzdienstleistungen angeboten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt den selben Aufbau.
Die BaFin warnt weiterhin vor Angeboten von AuraSwiss. Bereits am 03.01.2025 hat sie vor AuraSwiss bzw. deren inzwischen inaktiven Website auraswiss.net gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website auraswiss.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website swissprimefx.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet die Swiss Partners AG, Vaduz, Liechtenstein dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion