In einem Beitrag für das Handwerk Magazin rät BaFin-Präsident Mark Branson Unternehmerinnen und Unternehmern davon ab, Zahlungen in Krypto-Währungen anzunehmen.
Gemäß § 10e Absatz 9 Satz 2 Kreditwesengesetz beabsichtigt die BaFin, den in Italien von der Banca d’Italia angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer in Höhe von 1,0 % für alle in Italien ansässigen Kreditrisikopositionen und Gegenparteiausfallrisikopositionen reziprok anzuwenden, sofern die von den Instituten in Italien belegenen Risikopositionen auf konsolidierter Basis (einschließlich Zweigstellen und Tochtergesellschaften) einen Schwellenwert von 25 Milliarden EURO überschreiten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2020 ohne eine vorherige Veröffentlichung eines Prospekts Wertpapiere öffentlich angeboten und damit gegen die Pflichten der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) verstoßen.
Meldepflichtige Versicherungsunternehmen können ihre Beschwerdeberichte nun über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin digital einreichen. Im MVP-Portal hat die BaFin dafür im Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ das Formular „Beschwerdebericht (EIOPA)“ eingerichtet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website paragonfx.pro. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Ethena (BVI) Ltd. in Deutschland Wertpapiere in Form von „sUSDe“-Token der Ethena OpCo Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Pre-Close Calls und Kursreaktionen hängen nicht systematisch miteinander zusammen. Das hat eine Untersuchung der BaFin gezeigt. Die Aufsicht ermuntert Emittenten dennoch zu größtmöglicher Transparenz bei solchen Calls.
Pre-Close Calls und Kursreaktionen hängen nicht systematisch miteinander zusammen. Das zeigt eine Untersuchung der BaFin. Die Aufsicht ermuntert Emittenten dennoch zu größtmöglicher Transparenz bei solchen Calls.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
In unserer Kompaktübersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Werden Sie Mitglied der […]-Handelsgemeinschaft und erhalten Sie einen persönlichen Krypto-Handelskonto-Manager!“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website sdiana.top und vor Anlageempfehlungen in WhatsApp-Gruppen des Fidelity Instituts. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von Fidelity International (FIL Limited), der FIL Fondsbank GmbH oder einem anderen Unternehmen der Fidelity-Unternehmensgruppe. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website lwex.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website lwex.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Investitionsangeboten, insbesondere vor Geldanlagemöglichkeiten in Anleihen, die von der E-Mail-Adresse info [at] walterludwig-gmbh.com versandt werden. Die Angebote stammen nicht von der Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank, welche auch in keiner Verbindung zu der Website walterludwig-gmbh.com steht. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank erbringt keine Wertpapierdienstleistungen gegenüber Privatkunden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite curr-inv.com und vor dem angeblichen Betreiber Curran Investments Limited aus Manchester, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion