Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MABEWO HOLDING SE in Deutschland Wertpapiere in Form von auf ihren Namen lautenden Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 5. März 2025 und 1. April 2025 vor Revolvo bzw. den inzwischen inaktiven Websites revolvo.pro und revolvo.online gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website revolvo.cc. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Everix Edge“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, die aktuell Verbraucherinnen und Verbraucher per E-Mail kontaktieren, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten durch das „Investitions-Projekt Gas Profit App“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, die aktuell Verbraucherinnen und Verbraucher per E-Mail kontaktieren, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der Friedrich Vorwerk Group SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Anlageempfehlungen und Investitionsangeboten der ZukunftsFinanz Stiftung insbesondere über ihre WhatsApp-Gruppe. Weder der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen ZukunftsFinanz Stiftung noch ihrem Vertreter, Dr. Max Becker, wurde eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften, Finanz- und/oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erteilt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 13. März 2025 und 1. April 2025 vor Aktien Network bzw. den inzwischen inaktiven Websites aktiennetwork.net und aktiennetwork.uk gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website aktiennetwork.co.uk. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 14. März 2025 vor Euro Pro Markets bzw. der inzwischen inaktiven Website europromarkets.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website europromarkets.net. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die AKBANK AG muss Mängel in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation unter anderem in der Geldwäscheprävention beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Darüber hinaus muss das Institut erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten. Zudem hat die BaFin gegen die AKBANK AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro festgesetzt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 und zum zugehörigen Zwischenlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der FCR Immobilien AG zum Konzernabschluss 2020 und zum zugehörigen Konzernlagebericht durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite daxrise.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber gibt an, in Großbritannien lizensiert zu sein. Dies trifft nicht zu.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website treueinvestments.de. Über die Website betreiben die bisher unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie dort die Vermittlung von Festgeldanlagen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf Webseiten, die den Namen „500 intal“ tragen. Nach ihren Erkenntnissen bieten dort Unternehmen Exion Edge, GPR Alora Ai und IntalAiTrader ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website consorsglobal.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion