Gemäß § 10e Absatz 9 Satz 2 Kreditwesengesetz beabsichtigt die BaFin, den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer für Teilrisikopositionen bestimmter Gewerbeimmobilienkredite in Höhe von 1,0 % reziprok anzuwenden, sofern die von den Instituten in Österreich belegenen Risikopositionen auf konsolidierter, teilkonsolidierter oder Einzelbasis einen Schwellenwert von 100 Millionen EURO überschreiten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Nutzung der Plattform „Hellobit“, die u.a. über hellobit(.)org aufrufbar ist. Die unbekannten Betreiber erbringen Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Aureus Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website aureus-trade(.)com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung des Instituts im Geschäftsjahr 2023 verursacht wurden. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die von der Leading Asset Management, Denver, Vereinigte Staaten von Amerika, betrieben werden. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Treten Sie der kostenlosen […]-App bei und investieren Sie sicher in Deutschland!“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Websites haben eine identische Textgestaltung und nutzen denselben Aufbau.
Die BaFin warnt vor Angeboten der AlpenAlliance über die Website alpenalliance(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte sowie Zahlungsdienste an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten über die Website petrobas(.)ch. Zudem werden über die Website petrobas.ch ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website two-five-management(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, und Finanzdienstleistungen anbieten. Sie erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der TwoFive Management GmbH, die bei der BaFin als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert ist, § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. TwoFive Management GmbH steht in keinem Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bb-consults(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website whiterock-financial(.)eu und vor dem angeblichen Betreiber White Rock Financial Consultancy Limited aus London, Großbritannien. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten auf der Webseite kollatzfinanzen(.)com. Die Firma „Kollatz Finanzen“ bietet dort ohne die erforderliche Erlaubnis den Abschluss von Darlehensverträgen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse bancosantander.es-kundenservice[at]outlook(.)com versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der Banco Santander S.A. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website stratberghills(.)com/de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, ansässige Betreiber StratbergHills auf der Website ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website skyvault(.)ltd. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinbullvisionltd(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die COIN Bull Vision Ltd. (auch: COIN Bull Vision GmbH) ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin warnt vor der Website fragfinanz(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet FragFinanz ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.
Angebliche Mitarbeiter einer Brookfield Asset Management GmbH nehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin unaufgefordert telefonisch und per E-Mail, Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern auf. Sie bieten ihnen dabei angebliche Festgeldanlagen und angebliche vorbörsliche Aktien an. In der Vergangenheit nutzen sie dazu auch die aktuell nicht mehr aufrufbare Website deu-brookfield(.)com. Es wird der Anschein erweckt, mit lizensierten Banken und Emittenten der vorbörslichen Aktien zu kooperieren. Das ist nicht der Fall.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion