Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere vor Angeboten zum Erwerb von Aktien und angeblicher vorbörslicher Aktien (IPO-Aktien), die vorgeblich vermittelt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Ambassador Management GmbH mit vermeintlichem Sitz in Frankfurt am Main, die Ambassador Financial Group Ltd. und die Ambassador Global Systems LLC ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Ambassador Financial Group, LLC. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp- und Telegram-Gruppen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet werden, über die betrügerische Handelsplattform TradeNova, die aktuell über die Website m.tradenovaeo(.)com erreichbar ist, Kryptowerte zu handeln. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Handelsplattform TradeNova die Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website senvix(.)de. Dort bietet nach Erkenntnissen der BaFin die vermeintlich in Frankfurt ansässige Handelsplattform Senvix ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Krypto Holdings Ltd., angeblicher Sitz Frankfurt am Main und Widnau, Schweiz, bietet auf ihrer Website krypto-holdings(.)com sowie per unaufgeforderter telefonischer Kontaktaufnahme und E-Mail Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die hierfür erforderliche Erlaubnis wurde nicht erteilt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten maxfuledge(.)com und trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register. Dort bietet nach Erkenntnissen der BaFin die vermeintlich in London bzw. Singapur ansässige Handelsplattform MaxFuledge ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Plattform bewirbt ihr Angebot über angebliche Kundenbetreuerinnen (maja.weis(at)maxfuledge.team und sophia.richter(at)maxfuledge.expert), deren tatsächliche Existenz fraglich ist.
Das EU T+1 Industry Committee fragt Marktteilnehmer aktuell nach ihrem Vorbereitungsstand, um EU-Wertpapiertransaktionen ab Oktober 2027 schneller abzuwickeln. Die Abgabefrist hat es nun bis zum 2. Januar 2026 verlängert. Die BaFin begrüßt die Erhebung ausdrücklich und bittet alle Unternehmen mitzumachen, die sich noch nicht beteiligt haben.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Finanzunternehmen herausgegeben. Sie hilft den Unternehmen, IKT-Risiken nach den Vorgaben von DORA zu managen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „[…] Ihr Geld in die Welt der Kryptowährungen investieren mit [...]“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Websites haben eine identische Textgestaltung und nutzen denselben Aufbau.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife werden Grundkopfschäden und Profile getrennt nach Geschlechtern und zusätzlich für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2022 bis 2024; den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungsjahres 2024 zugrunde. Für die Pflegepflichtversicherung (PPV) werden keine Profile und Grundkopfschäden veröffentlicht, sondern aggregierte Bestands- und Leistungsdaten (sowohl Rechnungs- als auch Leistungsbeträge).
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website go-elsim(.)com. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion