Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website am-one-germany.com. Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Asset Management One Germany ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Einlagengeschäfte, in Deutschland betreibt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Websites libertykapitalpartner.com und liberty-kapitalpartner.com. Ihr Betreiber tritt dort unter der Bezeichnung Liberty KapitalPartner auf. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet der Betreiber über die Websites ohne Erlaubnis Geldanlagen an. Dazu gehört unter anderem die angebliche Vermittlung von Spar- und Festgeldern bei deutschen und europäischen Banken.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TrustsCapital Ltd. Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft die Website trustscapital.com betreibt und darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von BisonTradePro. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website bisontradepro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform ProTrade24. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet deren Betreiber auf der Website protrade24.net ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass die Betreiber der Website eblt-ag.com keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten dürfen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von AIFMD. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website aifmd.xyz ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 26. Februar 2024 vor der identischen Website aifmd.info gewarnt.
Die Evangelische Bank eG muss mehr Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Geschäftsorganisation der Bank nicht ordnungsgemäß ist. Grund sind Mängel bei den Steuerungs- und Controllingprozessen für operationelle Risiken.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Burberryinvest, ansässig in New York, Vereinigte Staaten von Amerika, und in London, Vereinigtes Königreich. Die Gesellschaft bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Konkret täuscht sie Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Beijing Bytedance Technology Ltd. („TikTok-Aktien“) kaufen zu können. Dafür hat das Unternehmen keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch liegt der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Vow App. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Vow Limited darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website safecap.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Aegion Group Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Buyer. Deren Betreiber bieten auf der Website bitcoinbuyer-app.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dort können deutsche Kundinnen und Kunden Handelskonten eröffnen, über die sie Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) in Kryptowährungen abwickeln können. Die BaFin hat bereits mit Bescheid vom 26. Januar 2022 die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Solaris SE eine Geldbuße in Höhe von 6.500.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank informieren am 18. April 2024 in einem gemeinsamen Aufsichtsbriefing über die Regulierung von Kryptowerten. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter der beaufsichtigten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute.
Die Finanzaufsicht BaFin bittet darum, Unterlagen zu Personen, Unternehmen oder Sachverhalten ab sofort nicht mehr gesammelt, sondern ausschließlich getrennt und jeweils mit separatem postalischen Anschreiben bzw. separater E-Mail einzureichen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der im schweizerischen Zürich ansässigen Swiss Financial Services AG. Die Gesellschaft bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dafür hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Konkret täuscht sie Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Beijing Bytedance Technology Ltd. („TikTok-Aktien“) kaufen zu können.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.