Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
Banken kommen ihrer Pflicht, Basiskonten zu eröffnen, weitestgehend nach. Sie setzen die gesetzliche Kontenwechselhilfe insgesamt gut um und legen ihre Gebühren für Basiskonten offen. Das hat eine Erhebung der BaFin ergeben. Sie zeigt: Das Zahlungskontengesetz ist wirksam.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. September 2025 angeordnet, dass die Oldenburgische Landesbank AG angemessene organisatorische Maßnahmen ergreift, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jahressteuerbescheinigungen den Kundinnen und Kunden spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgestellt werden (erstmalig ab dem Jahr 2026 für das Jahr 2025). Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 hat das Institut mittlerweile abgearbeitet.
Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte, die sich als Mitarbeiter des Schweizer Unternehmens Criptonite Asset Management SA ausgeben, in WhatsApp-Gruppen und Chats an Anlegerinnen und Anleger. Die Gruppen werden von einem angeblichen „Florian Rais“ und seiner Assistentin „Kathleen Burkhalter“ geleitet. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten des Schweizer Unternehmens. Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die PSD Bank Koblenz eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme ist die besondere Geschäftssituation des Instituts.
Die BaFin begrüßt die Konsultation der Änderungen der Technischen Standards für das quantitative Berichtswesen an die Aufsicht und die Offenlegungen unter Solvency II durch die EIOPA. Ziel der Änderungen ist - neben der Umsetzung des Solvency II-Reviews - das Berichtswesen und damit die Bürokratie auf europäischer Ebene zu reduzieren. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Oktober 2025. Die BaFin hatte sich in diesen Prozess aktiv eingebracht und befürwortet eine möglichst breite Beteiligung.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in der WhatsApp-Gruppe „BWA Club für Vermögensaufbau V7“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Nordstern Kapitalmanagement GmbH Ltd. auf der Website nordfunding(.)com. sowie in WhatsApp-Gruppen wie z.B. „WertPioniere 021“ oder „Marktimpulse VIP“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der DigitalBanking. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website digitalbanking(.)us ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der DigitalBanking. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website digitalbanking(.)com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website eventusvermoegensverwaltung(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „Aktienmarkt Insights DE 777“ und „VIPX605-Ressourcen-Linkseite-Enable“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Gastbeitrag des Bundesbankvorstand für Banken, Finanzaufsicht und Finanzstabilität Michael Theurer und des BaFin-Präsidenten Mark Branson in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.09.2025
Die Finanzaufsicht BaFin erklärt in ihrem neuen Merkblatt, wie sie in ihrer Verwaltungspraxis den Begriff des öffentlichen Angebots nach der Prospektverordnung auslegt. Das Merkblatt richtet sich an Anbieter von Wertpapieren.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über WhatsApp-Gruppen („Deutsch-Amerikanischer Handelsclub A85“), in denen Verbraucher zum Download und der Nutzung der App „PBMC“ aufgefordert werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Anlagetipps in Chatgruppen äußerst wachsam sein. Es droht Betrug und der finanzielle Totalverlust. Die BaFin erklärt, wie Sie sich schützen können.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion