Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten die von der E-Mail-Adresse mail (at) getquin.support versandt werden sowie vor Anrufen von vorgeblichen Telefonnummern der QUIN Technologies GmbH, Berlin. Dabei werden unerlaubt Kryptowertedienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website globalanceinvestgmbh(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website luxifund(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Die unbekannten Betreiber geben sich als Boston Group Ltd mit vorgeblichem Geschäftssitz in St. Lucia aus. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite www(.)festgeldrechner24(.)de. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen an und vermitteln Verbraucher an Institute mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Angebote stammen nicht von der Grosser Finanzservice UG (haftungsbeschränkt), Erlangen. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Mit dem erneuten Inkrafttreten der Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran besteht eine erhöhte Gefahr im Zusammenhang mit Umgehungsgeschäften. Dies gilt sowohl für Sanktionen auf UN-Ebene als auch für entsprechende Verordnungen der EU.
Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz“ zur Konsultation gestellt. Sie legt fest, wie Institute die im Gesetz vorgesehenen Anzeigen einreichen müssen. Um ihnen die Durchführung von Anzeigen zu erleichtern, stellt die BaFin künftig standardisierte Formulare bereit.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website fam-asset-muenchen.de sowie Festgeldangeboten, die angeblich von der FAM Family Office and Asset Management GmbH stammen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website investfin24.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem „Investitions-Projekt Immediate Edge“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, die aktuell Verbraucherinnen und Verbraucher per E-Mail kontaktieren, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht warnt vor Angeboten von Immediate Connect. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das Angebot von Immediate Connect ist aktuell über folgende Domains abrufbar:
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website system-capital.org. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Website steht in keiner Verbindung mit dem britischen, lizensierten Unternehmen Capital Systematics Ltd.
BaFin-Präsident Mark Branson sprach auf dem Sparkassen-Prüfertag am 24. September 2025 in Dresden über eine proportionalere, stärker prinzipienorientierte Regulierung sowie über seine Erwartungen an die Prüferinnen und Prüfer.
Das maltesische Versicherungsunternehmen Rhenas Insurance Ltd hat in Deutschland das Rückversicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr in der folgenden Versicherungssparte und Risikoart (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) eingestellt:
Die Finanzaufsicht BaFin stimmt einem No-Action-Letter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu, mit dem die EBA vor allem kleine Institute entlastet. Die EBA gewährt darin einen Aufschub bei bestimmten ESG-Offenlegungspflichten. Die BaFin hat dazu am 24. September 2025 eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht. Sie stimmt darin Inhalt und Ausrichtung des EBA-Dokuments ausdrücklich zu und berücksichtigt es in ihrer Aufsichtspraxis.
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 18. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Gerresheimer AG zum Stichtag 30. November 2024 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Oldenburgischen Landesbank AG fehlerhaft ist.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion