Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von Cantor Fitzgerald betrieben und von einem Leopold Schneider geleitet werden. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin nichts bekannt. Nach ihren Erkenntnissen werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich angeblich über die App CDAfin handeln lassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der Unternehmensgruppe Cantor Fitzgerald. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website blauline(.)ai. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von TradeVest Crypto. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website crypto-tradevest(.)com ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Der Betreiber wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem lizenzierten Institut Tradevest Digital Assets GmbH verbunden. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Tradevest Digital Assets GmbH.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die unter der Firma CEVNASD betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher von einem „Felix König“ sowie einer „Verena Schneider“ dazu verleitet, über die gleichnamige App CEVNASD in Finanzinstrumente und Kryptowerte zu investieren. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die BaFin warnt vor Angeboten der Website capitalholdings(.)icu. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Website sicherangelegt(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, insbesondere Festgelder anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld ist ein Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (CRR). Das Unternehmen hatte am 31. März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 eine Ausschüttung auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals vorgenommen, obwohl der ausschüttungsfähige Posten im Geschäftsjahr 2022 negativ war.
Diese Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30. Juni 2026.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird es bis einschließlich Juni 2026 nicht beanstanden, wenn Pfandbriefbanken ihr entgegen § 5 Absatz 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG) keine Aufzeichnung sämtlicher Eintragungen des Deckungsregisters in elektronischer Form übermitteln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der AjiRock Credit Union über die Website ajirockcreditunion(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die AjiRock Credit Union tritt auch als AjiRock Kreditgenossenschaft auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BKM Markets über die Websites bkm-markets(.)com und trade.bkm-markets(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird ein vermeintliches Garantieschreiben mit dem Logo der BaFin verwendet. Hierbei handelt es sich nicht um ein offizielles, autorisiertes Schreiben der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen wie z.B. „S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“, „M2 Robeco Value Investing Kreis“ und „999 Robeco Investment Strategiezentrum - Blockhandel“, die angeblich von Mitarbeitern des in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmens Robeco Deutschland, Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V. („Robeco“), betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „RBC NL“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit Robeco, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Robeco vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Kanäle. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website globalfinanzen(.)com. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Kredite an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die TPK Vermögensverwaltungs KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der AuA 24 AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion