Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 9. Januar 2024 angeordnet, dass die TRAVELING GmbH ihr Einlagengeschäft abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 22. Januar 2024 eine Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro gegen die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte.
Die BaFin hat eine Liste mit häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions - FAQs) zur Neufassung der Verordnung über European Long-Term Investment Fund (ELTIF) (Verordnung (EU) 2015/760, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/606) veröffentlicht. Diese Verordnung, die am 10. Januar 2024 in Kraft trat, bringt Änderungen für den ELTIF mit sich.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15.Dezember 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 750.000,- Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Bei der Solvency-II-Taxonomieversion 2.8.0 sind mehrere Schwierigkeiten aufgetreten. Sie betreffen die Validierung der Template-Inhalte. In einigen Fällen wird die Solvency-II- oder Financial-Stability-Meldung abgelehnt, obwohl das entsprechende Template sachlich korrekt ausgefüllt wurde.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15.Dezember 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 750.000,- Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die ukrainische Wertpapieraufsicht National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) wollen künftig eng zusammenarbeiten. Erster Meilenstein der Kooperation war ein gemeinsamer Online-Workshop zum Thema Virtual Assets am 30. Januar.
(BaFinJournal) In unserer Kompaktübersicht finden Sie Verlinkungen zu allen Fachartikeln aus dem BaFinJournal sowie zu ausgewählten Meldungen und Reden des vergangenen Monats - diesmal aus dem Januar 2024.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung für Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht. Sie basiert auf der Orientierungshilfe aus November 2018. Die Aufsichtsmitteilung zeigt praxisnah, wie die BaFin Auslagerungen an Cloud-Anbieter einschätzt. Außerdem enthält die Aufsichtsmitteilung Hilfestellungen für beaufsichtigte Unternehmen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „KesslerKoch AG“, welche auch unter „KesslerKoch AG Capital“ auftritt. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „KesslerKoch AG“ oder „KesslerKoch AG Capital“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die erste Ausgabe ihrer Kompaktinformation Finanzen.Information.Tipps. veröffentlicht. Ihr Thema: Digitale Finanzgeschäfte. Die mehrteilige Serie soll ältere Menschen über für sie besonders relevante Finanzthemen informieren - verständlich, seriös und ohne kommerzielle Interessen.
(BaFinJournal) Um die Finanzkompetenz älterer Menschen zu stärken, veröffentlicht die BaFin zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die Kompaktinformation Finanzen.Information.Tipps. Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft, und Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin, erklären im BaFinJournal, was sie damit erreichen wollen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinmarkaji.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die BaFin hat bereits am 4. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website coinmarkupp.co gewarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website heptagoninvestments.net. Der Betreiber bietet darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von der britischen Gesellschaft Heptagon Capital LLP betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Unternehmens. Die BaFin hat bereits am 19. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website heptagoninvesmtents.com gewarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BG Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine BG Limited wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.
Bei der Solvency II-Taxonomieversion 2.8.0 sind mehrere technische Schwierigkeiten aufgetreten. Sie betreffen sowohl die Validierung der Template-Inhalte gemäß den EIOPA Filing-Rules (EIOPA_XBRL_Filing_Rules_2.8.0_Hotfix) als auch Datentypen. In einigen Fällen wird die Solvency II- oder Financial-Stability-Meldung abgelehnt, obwohl das entsprechende Template sachlich korrekt ausgefüllt wurde.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre FAQ zu den zeitlichen Vorgaben bei der Bearbeitung von Depotüberträgen konkretisiert. Sie stellt klar, welches Institut die Kundin bzw. den Kunden benachrichtigen muss, wenn sich ein Depotübertrag verzögert: nämlich das Institut, das den Auftrag entgegengenommen hat. Dies kann der bisherige Depotführer sein, aber auch der künftige. Letzteres ist dann der Fall, wenn der künftige Depotführer den Auftrag als „Depoteinzug“ erhalten hat.
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website blox-invest.com. Darüber bietet er ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von dem schweizerischen Unternehmen Bloxolid AG, Zug, betrieben. Bei dem Betreiber der Website handelt es sich auch nicht um eine Tochtergesellschaft der Bloxolid AG. Entsprechende Angaben auf der Website sind falsch. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten der Bloxolid AG vor. Der unbekannte Betreiber verwendet deren Geschäftslogo widerrechtlich.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.