Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bullbearinvest.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von MarginsTrade. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website marginstrade.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von RoyalStern. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website royalstern.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort angeblich mit CfDs (Differenzkontrakten), Kryptowerten, Aktien, Rohstoffen und Forex handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Finrecovery Deutschland mit angeblichen Sitzen in Broxburn, Schottland, und Frankfurt am Main. Das Unternehmen bietet auf seiner Website ohne Erlaubnis eine „Kryptoverwaltungssoftware“ an, mit der angeblich Kryptowerte verwaltet und wiederhergestellt werden können.
Zudem gibt das Unternehmen vor, verlorene Gelder oder Vermögenswerte wiederbeschaffen zu können. Vor solchen angeblichen Hilfsangeboten hat die BaFin bereits gewarnt.
Das Unternehmen behauptet eine „Lizenz“ zu haben. Das ist nicht der Fall.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Immediate Direct. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website the-immediate-direct.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Das Bankhaus E. Mayer AG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Bankhaus E. Mayer die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in den geprüften Teilbereichen nicht erfüllte.
(BaFinJournal) Ob über Banken, Versicherer oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen: Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich 2023 deutlich häufiger bei der BaFin beschwert als noch 2022. Christian Bock, der Leiter der BaFin-Verbraucherschutzabteilung, erklärt, woran das liegt.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Finanzaufsicht BaFin beschwert als im Vorjahr. Dies geht aus einer Statistik hervor, die die BaFin heute veröffentlicht hat. Hauptgrund für den Anstieg: Fehler und Versäumnisse im Kundenservice bei Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistungsinstituten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website rotham.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten. Entgegen den Angaben auf der Website wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblichen FT-Global. Es besteht der Verdacht, dass die bisher unbekannten Täter telefonisch und aktuell über die Website www.ft-global24.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten. Sie täuschen den Abschluss von Festgeldverträgen vor und die Möglichkeit, Gelder in Aktien anzulegen. Dabei erwecken sie den Eindruck, es handele sich um Angebote der von der BaFin beaufsichtigten First Trust Global Portfolios Management Limited, German Branch, München. Das trifft nicht zu. Hier liegt ein Identitätsmissbrauch vor. Es besteht auch kein Zusammenhang mit der von der Central Bank of Ireland beaufsichtigten First Trust Global Portfolios Management Limited, Dublin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, die von der Schweizer Gesellschaft Diserens Finance SA stammen sollen. Die Angebote beinhalten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Konkret täuscht der Anbieter Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihm Aktien der Stripe Inc. kaufen zu können. Dafür hat er keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch liegt der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor.
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website digital-assets.pro. Die Betreiber bieten darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von dem bei der BaFin registrierten Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die BaFin hatte bereits am 15. Dezember 2023 vor der nahezu identischen Website assets-hal.digital gewarnt, die mittlerweile inaktiv ist.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Online-Handelsplattformen Bitcoin Apex. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites bitcoinapex.de, bitcoinapex.com/de, bitcoin-apex.app/de, btc-apex.de, bitcoins-trader.de, bitcoinapex.biz, bitcoinapex.net/de, bitcoinapex.io/de und bitcoinapex.co/de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Anleger werden auf die Websites durch Werbung in sozialen Medien oder manipulierte Tagesschau-Artikel mit Bezügen zu deutschen Prominenten aufmerksam gemacht.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites xhpxomg.com, xhpxbuy.com und xhpxpro.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinmaster.ai. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
(BaFinJournal) Am 30. Dezember 2023 trat das Kreditzweitmarktgesetz in Kraft. Es bringt unter anderem neue Regeln für den Verkauf notleidender Kredite mit sich. Dabei stellt es erstmals auch Unternehmen unter die Aufsicht der BaFin, die bisher keine Berührungspunkte mit der Finanzaufsicht hatten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Antworten auf die wichtigsten Fragen für betroffene Kreditdienstleistungsinstitute. Von Henrik Gerlach, BaFin-Bankenaufsicht
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.