Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Vow App. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Vow Limited darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website safecap.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Aegion Group Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Buyer. Deren Betreiber bieten auf der Website bitcoinbuyer-app.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dort können deutsche Kundinnen und Kunden Handelskonten eröffnen, über die sie Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) in Kryptowährungen abwickeln können. Die BaFin hat bereits mit Bescheid vom 26. Januar 2022 die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Solaris SE eine Geldbuße in Höhe von 6.500.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank informieren am 18. April 2024 in einem gemeinsamen Aufsichtsbriefing über die Regulierung von Kryptowerten. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter der beaufsichtigten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute.
Die Finanzaufsicht BaFin bittet darum, Unterlagen zu Personen, Unternehmen oder Sachverhalten ab sofort nicht mehr gesammelt, sondern ausschließlich getrennt und jeweils mit separatem postalischen Anschreiben bzw. separater E-Mail einzureichen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der im schweizerischen Zürich ansässigen Swiss Financial Services AG. Die Gesellschaft bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dafür hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Konkret täuscht sie Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Beijing Bytedance Technology Ltd. („TikTok-Aktien“) kaufen zu können.
Die BaFin versendet nur E-Mails mit der Domain @bafin.de und BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. E-Mail-Adressen mit einer anderen Domain stammen nicht von der BaFin. Betrügerinnen und Betrüger verwenden ähnliche Adressen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites dcptg.xyz und dcptg.com. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in New York, Vereinigte Staaten, ansässige DCPTG LLC dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website immediateneupro.app. Es besteht der Verdacht, dass der angeblich in Singapur ansässige Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von BluestarPros. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website bluestar-pros.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website promarket-ai.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website archax.ltd. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website zinsniveau24.de. Über sie betreibt die angeblich in Berlin ansässige Zinsniveau24 ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie an, Tagesgeld- und Festgeldanlagen bei Banken in Großbritannien zu vermitteln.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. Februar 2024 einen Sonderbeauftragten für die UmweltBank bestellt. Er soll überwachen, dass das Institut eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Sie hat die neue Fassung am 28. Februar 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.