Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. Dezember 2025 den Geschäftsleiter eines Kreditinstituts verwarnt. Grund waren wiederholte Mängel in der Geschäftsorganisation.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG mit angeblichem Geschäftssitz in Tübingen. Das Unternehmen nimmt aktuell Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland auf und verspricht, angebliche Verluste aus Investitionen auf Handelsplattformen gegen eine Gebühr zurückzuholen. Es besteht der Verdacht, dass es dabei ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt. Die in dem Zusammenhang vorgelegte Bescheinigung der BaFin ist eine Fälschung.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites weisbergadvisors(.)inc und weisbergadvisors(.)ai. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website viforex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info[at]vcgmanagement.de versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der VC Germany Management GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Rostock24 Limited. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website rostock24.com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Rostock24 Limited, angeblich mit Hauptsitz in Nürnberg, behauptet, im britischen Handelsregister (Companies House) registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.
Die BaFin warnt vor Angeboten von The Private Group über die Website theprivategroup(.)net. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, einen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute reziprok anzuwenden. Betroffen sind bestimmte Gewerbeimmobilienkredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent vor, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.
Gemäß § 10e Absatz 9 Satz 2 Kreditwesengesetz beabsichtigt die BaFin, den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer für Teilrisikopositionen bestimmter Gewerbeimmobilienkredite in Höhe von 1,0 % reziprok anzuwenden, sofern die von den Instituten in Österreich belegenen Risikopositionen auf konsolidierter, teilkonsolidierter oder Einzelbasis einen Schwellenwert von 100 Millionen EURO überschreiten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Nutzung der Plattform „Hellobit“, die u.a. über hellobit(.)org aufrufbar ist. Die unbekannten Betreiber erbringen Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Aureus Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website aureus-trade(.)com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung des Instituts im Geschäftsjahr 2023 verursacht wurden. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion