(BaFinJournal) Am 30. Dezember 2023 trat das Kreditzweitmarktgesetz in Kraft. Es bringt unter anderem neue Regeln für den Verkauf notleidender Kredite mit sich. Dabei stellt es erstmals auch Unternehmen unter die Aufsicht der BaFin, die bisher keine Berührungspunkte mit der Finanzaufsicht hatten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Antworten auf die wichtigsten Fragen für betroffene Kreditdienstleistungsinstitute. Von Henrik Gerlach, BaFin-Bankenaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website liffebtc.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der bislang unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Online-Handelsplattform Immediate Connect. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den beiden Websites immediateconnect.live und immediateconnect.app ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 15. Januar 2024 vor einem identischen Angebot auf der Website immediateconnect.ai gewarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin weist auf Veröffentlichungen der EU-Kommission und der EU-Wertpapieraufsicht ESMA hin: Dabei geht es um die Übergangsphase bis zur Veröffentlichung der Level-2-Texte.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten des Betreibers der Online-Handelsplattform GoldCapital24. Nach Erkennt-nissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website goldcapital24.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleis-tungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin wendet fünf neue Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA) an.
(BaFinJournal) In unserer Kompaktübersicht finden Sie Verlinkungen zu allen Fachartikeln aus dem BaFinJournal sowie zu ausgewählten Meldungen und Reden des vergangenen Monats - diesmal aus dem März 2024
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptomedti.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat entschieden, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt diesen Beschluss.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform Bitkapital. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website bitkapital.io ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben bzw. Finanzdienstleistungen erbringen. Verbraucherinnen und Verbraucher können angeblich mit CfDs (Differenzkontrakten), Kryptowerten und Forex handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Delin Xiong vorgenommen. Herr Delin Xiong hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26 März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vorgenommen. Herr Zongbin Li hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Transaktionsverarbeitungs-Mitarbeiter*in (m/w/d) im Home-Office“ anzunehmen, das angeblich von der SMMS Vermögensmanagement GmbH stammt. Das Angebot wird u. a. auf der Website smms-finanzberatung.de veröffentlicht. Die SMMS Vermögensmanagement GmbH hat entsprechende Stellenanzeigen nicht verfasst und betreibt auch nicht die Website smms-finanzberatung.de. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Swift International Finance Bank. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Betreiberin auf ihrer Website swiftintfinance.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen an. Es besteht kein Bezug zu dem lizensierten, britischen Unternehmen Swift Finance Ltd.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website interactivecapital.org. Nach ihren Erkenntnissen bietet die International Business Company Boundless Limited dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Als Geschäftssitz nennt sie eine Adresse in Gros-Islet auf St. Lucia.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der sich als internationaler Online-Broker bezeichnenden „ChomCapitals“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit unbekanntem Sitz auf seiner Website chomcapitals.com sowie per Telefon und E-Mail ohne Erlaubnis die Eröffnung von Handelskonten an und nimmt hierbei fremde Gelder entgegen.
(BaFinJournal) Seit zwei Jahren leitet BaFin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe den Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention. Was sie bisher bewegt hat und worauf es ihr in den nächsten Jahren ankommt, erklärt sie im Interview.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.